Olten
Freiwillige für Kleidertransport & Kleiderabgabe in Asylunterkunft
Fahren Sie gerne Auto und/oder möchten Sie sich in einer Kleiderabgabe für geflüchtete Menschen…
Mehr erfahrenDas Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau sucht Freiwillige für die Begleitung und Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Schutzberechtigung beim Familiennachzug.
Freiwillige unterstützen Menschen auf dem Weg zum Familiennachzug administrativ, mit Informationen oder auch praktisch und moralisch. Sie tun dies im Sinne der Rotkreuzgrundsätze. Die Freiwilligen werden vom SRK Kanton Aargau begleitet. Fachlich gecoacht werden die Freiwilligen von der Fachstelle Familiennachzug in der Geschäfts-stelle SRK.
Freiwillige unterstützen während des gesamten Prozesses für den Familiennachzug:
• Informationen und Orientierungshilfe während des gesamten Verfahrens
• administrative Unterstützung (Verfassen von Briefen, Ausfüllen von Formularen etc.)
• Begleitung bei Behördengängen
• Hilfe bei der Vorbereitung der Familienankunft (Wohnungseinrichtung, administrative Aspekte)
• niederschwellige psychosoziale Unterstützung (Zuhören, Ressourcenaktivierung etc.)
• soziale und/oder administrative Unterstützung für die Familie nach dem Familiennachzug
Verfügbarkeit für einen Einsatz von durchschnittlich 2 Stunden pro Woche. Verpflichtung für mindestens 12 Monate. Mindestalter 18 Jahre
• Die Freiwilligen werden vom Roten Kreuz fachlich und methodisch geschult und begleitet
• Teilnahme am jährlichen Freiwilligenanlass sowie an regelmässigen Projekttreffen
• Während den Einsätzen sind Sie angemessen versichert und erhalten allfällige Spesen rückvergütet
• Offizieller SRK Kanton Aargau Freiwilligenausweis und Nachweis für den geleisteten
Freiwilligeneinsatz
• 25% Rabatt auf das öffentliche Kursangebot des SRK Kanton Aargau
Als Freiwillige:r bringen Sie mit:
• Interesse und Empathie für die Situation geflüchteter Menschen
• administrative Kompetenzen und wenn möglich Kenntnis der kantonalen Verwaltungsstrukturen
• Kenntnis der aktuellen Informatik- und Kommunikationshilfsmittel (E-Mail, WhatsApp, Teams etc.)
• gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse in Englisch oder Französisch. Vorteilhaft sind auch
Kenntnis einer Herkunftssprache der Begünstigten (Arabisch, Paschtu, Dari, Tigrinya, Somali etc.)
• grosse Flexibilität und Selbstständigkeit bei der Arbeit
• Verfügbarkeit für einen Einsatz von durchschnittlich 2 Stunden pro Woche. Verpflichtung für
mindestens 12 Monate. Mindestalter 18 Jahre
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